Mobile Entsorgung

Mobile Entsorgung ab 2018 - Wechsel des Transporteurs

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 01.01.2018 wird die Firma Stolzenhagener Dienstleistungs- & Logistik GmbH die Entleerung der Sammelgruben und der Kleinkläranlagen übernehmen.
Da in den zehn Ortsteilen einschließlich der zeitweise genutzten Datschen nur noch wenige Anlagen mobil zu entsorgen sind, bitten wir Sie unbedingt folgende Hinweise zu beachten:

Terminvereinbarung:
Firma Stolzenhagener, Seelow, NL Brandenburg
Tel.-Nr.: 03381 - 315447
montags bis freitags, 08:00 bis 16:00 Uhr

Anmeldung:
Mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Entleerungstermin gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung, ab dem 01.01.2018.
Nach Möglichkeit stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Nachbarn ab.

Abfuhrtage:
Zur besseren Auslastung der Fahrzeuge werden für die

OT Bochow Donnerstag
OT Trechwitz Donnerstag
OT Damsdorf Donnerstag
OT Göhlsdorf Donnerstag

OT Wust Freitag
OT Jeserig Freitag
OT Schenkenberg Freitag
OT Nahmitz Freitag
OT Prützke Freitag
OT Rietz Freitag

Zutritt:
Bitte sorgen Sie dafür, dass an dem vereinbarten Tag der Fahrer die Anlage ungehindert erreichen kann. Die Zufahrt und die Entleerungsöffnung sind frei zu halten, d. h. Schnee, gelagertes Material etc. sind zu entfernen. Sollte der Zuweg nicht befahrbar
sein, ist eine Entsorgung nicht möglich. Dies gilt auch für die öffentlichen Straßen.

Zufahrt:
Gemäß § 8 Abs. 3 der o. a. Satzung muss das Entsorgungsfahrzeug die Sammelgrube/Kleinkläranlage erreichen können, d. h. Bäume und Büsche sind entsprechend einzukürzen und der Weg muss befestigt sein. Die benötigte Schlauchlänge darf nicht mehr als 15 m betragen. Dies gilt auch für selbst verlegte Ansaugleitungen.

Sammelgruben:
Gemäß § 48 Wasserhaushaltsgesetz müssen Sammelgruben wasserdicht, standsicher, dauerhaft und korrosionsbeständig sein. Dies gilt auch für die Zu- und Ableitungen. Abwasser darf nicht in das Erdreich gelangen.
Die Kontrollöffnungen sind so zu verschließen, dass Oberflächenwasser nicht eindringen kann. Die Einleitung von Niederschlags- und Grundwasser ist gemäß § 13 Abs. 2 der o. a. Satzung nicht zulässig.
Die Fahrer haben Anweisung, uns festgestellte Mängel zu melden. Die Gruben sollen nach
§ 8, Abs. 1, eine Mindestgröße von 2 m³ für Erholungsgrundstücke und von 10 m³ für Wohngrundstücke haben.

Kosten:
Die Gebühr beträgt nach Trinkwassermaßstab in 2018 für die mobile Entsorgung von Schmutzwasser 10,93 €/m³ und für Schlamm aus Kleinkläranlagen 42,52€/m³.
Die Abrechnung erfolgt direkt durch den WAZV Emster.

Sollten durch
- größeren Schlauchbedarf
- verspätet angemeldeten Entleerungsbedarf
- Sondertermine
- Vergebliche Anfahrt trotz Terminvereinbarung

Mehrkosten anfallen, rechnet das Fuhrunternehmen diese direkt mit dem Kunden ab.
Mit der Firma Stolzenhagener haben wir einen kompetenten Partner vertraglich gebunden, der die ordnungsgemäße Schmutzwasserbeseitigung anbietet.
Sollten Sie die Änderungen Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage planen, bitten wir uns rechtzeitig hierüber zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Verbandsvorsteher