Verlängerung der Duldung der Nichteinhaltung des Indikatorparameters "Färbung"
Die BRAWAG GmbH hat den Verband für den OT Wust informiert, dass lt. Bescheid der Stadt Brandenburg - Fachbereich - Jugend, Sozials und Gesundheit eine
Verlängerung der Duldung der Nichteinhaltung des Indikatorparameters „Färbung" gemäß § 7 der Trinkwasserverordnung der Wasserversorgungsanlage
„zentrale Wasserwerk" Mahlenzien in Am Wasserwerk, 14774 Brandenburg an der Havel,
wie folgt geduldet wird:
Die Nichteinhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung für den Indikatorparameter Färbung (Anlage 3 Laufende Nummer 7 TrinkwV)
wird bis zum 30.11.2024 und bis zu einem Wert von 0,8 1/m geduldet.
Die FG Gesundheit der Stadt Brandenburg an der Havel sieht nach Prüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 5 TrinkwV von der Anordnung von Maßnahmen ab,
da trotz überschrittener Grenzwerte des Indikatorparameters Färbung eine Schädigung der menschlichen Gesundheit bei zeitlich befristetem Gebrauch
des Trinkwassers nicht zu befürchten ist.